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LSG Hamburg, 12.07.2001 - L 5 B 145/98 |
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Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 12.07.2001 - L 5 B 145/98
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01
Unzureichende Interessenabwägung bei der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der S ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, 2. des Herrn K ..., 3. des Herrn M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Lüder Gause und Koll., Steintorweg 8, 20099 Hamburg - gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 12. Juli 2001 - L 5 B 145/98 ER - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem am 26. September 2001 einstimmig beschlossen:.Der Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 12. Juli 2001 - L 5 B 145/98 ER - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
- SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Herstellung des Kontakts zwischen …
Das Gericht hat die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (1 Leitzordner der Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei dem Arbeitsamt Hamburg über die 1990 bis 1993 durchgeführten Ermittlungen und 2 Schnellhefter der Beklagten über Schriftverkehr zwischen Juli 1997 und Juni 1998), 2 Bände Prozessakten zum Aktenzeichen S 2 AL 378/98 ER (L 5 B 145/98) sowie die den Beteiligten bekannten Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.5.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04 und 80/04) beigezogen und die Beteiligten in den Verhandlungsterminen am 11.5.